René Jeker war klar, dass die Arbeitsbedingungen der Adullam-Stiftung in Basel nicht völlig korrekt waren. Doch er brauchte den Job im Pflegeheim dringend. Als Pflegehelfer in der Nachtwache erhielten er und seine Kollegen neben den geleisteten Arbeitsstunden eine Dienstzulage vergütet. Während der gesetzlichen Ferien hingegen wurden weder Dienstzulagen noch die üblichen zehn Arbeitsstunden pro Nachteinsatz verrechnet – die Angestellten verdienten faktisch weniger als sonst.

Das ist unzulässig. Im sogenannten Orange-Urteil hielt das Bundesgericht bereits 2005 fest, dass Arbeitnehmer während ihrer Ferien nicht schlechter gestellt sein dürfen, als wenn sie in dieser Zeit gearbeitet hätten. Konkret bedeutet das: Die Dienstzulage für den üblichen Nachteinsatz muss auch während der Ferien einberechnet werden. «Wir haben Ende 2013 realisiert, dass es hier eine Abweichung zur Rechtsprechung gibt, und haben die Zulagenregelung deshalb ab Januar 2014 korrigiert», erklärt Adullam-Direktor Martin Birrer.

Forderung verjährt nach fünf Jahren

Jeker freute sich zwar, ärgerte sich aber zugleich darüber, dass für sämtliche Einsätze zwischen seinem Stellenantritt 2008 und dem Systemwechsel 2014 keine Nachzahlungen getätigt wurden. «Ich nahm deshalb meinen Mut zusammen und wandte mich an den Chef», erzählt Jeker. Zu Recht. Denn Forderungen aus einem Arbeitsvertrag verjähren erst nach fünf Jahren. Schon beim ersten Gespräch willigte der Arbeitgeber ein, die ausstehenden Zulagen in Höhe von 2300 Franken für die vergangenen fünf Jahre nachträglich zu vergüten. Jekers Kollegen sollten indes leer ausgehen. Das akzeptierte Jeker nicht: 

«Ich bin kein Robin Hood, aber es ist einfach nicht richtig, Leute, die ohnehin wenig verdienen, nicht korrekt zu entlöhnen.»

René Jeker, Pflegehelfer

Sein Einsatz hat sich erneut gelohnt. Im Januar erhielten die Adullam-Mitarbeiter schriftlich bestätigt, dass die ausstehenden Beträge auf fünf Jahre rückwirkend vergütet würden. Wirklich zufrieden ist Jeker aber noch nicht: «Eigentlich hätte ich erwartet, dass Adullam den Mitarbeitern ab 2014 sämtliche Zuschläge für die vergangenen fünf Jahre vergütet – also rückwirkend bis 2009. Doch der Arbeitgeber rechnete von heute aus zurück. So hat er faktisch zwei Beitragsjahre gespart.»

Direktor Birrer meint dazu: «Ende 2013 standen wir vor der Frage, ob nebst der Korrektur bei den Zulagen auch eine Lohnerhöhung möglich ist. Eine fünf Jahre rückwirkende Korrektur der Zulagen plus eine generelle Lohnerhöhung war wirtschaftlich nicht möglich. Da die Zulagen seitens der Mitarbeitenden in der Vergangenheit nie ein Thema waren, haben wir uns für die Korrektur der Zulagen und für Lohnerhöhungen entschieden.»