Die 1. Säule, die AHV und die IV, wird ergänzt durch die Pensionskasse – die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die 2. Säule soll die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung in angemessener Weise ermöglichen. Die 1. und 2. Säule sollen zusammen mindestens 60 % des zuletzt bezogenen Lohnes sichern.