Probleme mit der AHV
Rechtsratgeber
GrundlageWenn die Altersrente nicht zum Leben reicht
AHV-Rentner und -Rentnerinnen können gegebenenfalls Ergänzungsleistungen beziehen.
Für Versicherte, die im Alter oder bei Invalidität ihren Existenzbedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können, wurden zusätzliche Leistungen zur AHV/IV, sogenannte Ergänzungsleistungen (EL), eingeführt. Die Ergänzungsleistungen sollen dort helfen, wo die AHV-Rente zusammen mit allfälligen weiteren Einnahmen nicht reicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken.