Leistungen der Pensionskasse an Hinterbliebene
Rechtsratgeber
GrundlageEinmalige Abfindung/Todesfallkapital der Pensionskasse
Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Hinterlassenenrente nicht, erhalten Sie eine einmalige Kapitalabfindung. Aus dem überobligatorischen Teil kann zusätzlich Todesfallkapital zur Auszahlung kommen.
Erfüllen Sie die Bedingungen für den Bezug einer Witwen- resp. Witwerrente nicht, erhalten Sie laut Gesetz eine einmalige Kapitalabfindung in der Höhe von 3 Witwen- resp. Witwer-Jahresrenten. Damit gehen jedoch sämtliche weiteren Ansprüche aus dem obligatorischen Bereich gegenüber der Pensionskasse des Verstorbenen unter. Diese Regelung gilt auch für eingetragene Partnerschaften.