Selbständigerwerbende sind nicht obligatorisch in der 2. Säule versichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Und zwar indem sie sich der Pensionskasse ihres Berufsverbandes, der Sammelstiftung einer Versicherungsgesellschaft resp. Bank oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. Letztere bietet nur Minimallösungen im Rahmen des BVG-Obligatoriums an.