Lebens- und Rentenversicherungen allgemein
Rechtsratgeber
GrundlageVersicherungsfall / Leistungen der Lebensversicherungen
Tritt ein versicherter Fall während der Laufzeit der Versicherung ein, müssen die Berechtigten die Leistungen von der Versicherung einfordern. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.
Tritt ein versicherter Fall während der Laufzeit der Versicherung ein, müssen die Berechtigten die Leistungen von der Versicherung einfordern. Am besten wenden Sie sich umgehend an die Versicherung. Die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre.