Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld
Rechtsratgeber
GrundlageAlter und Wohnort von Arbeitslosen
Wer in der Schweiz wohnt, die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht hat oder die AHV-Rente nicht vorbezieht, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggeld.
Einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben Sie nur dann, wenn Sie die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und das AHV-Referenzalter noch nicht erreicht haben. Auch dürfen Sie keine AHV-Rente vorbeziehen.