Arztbesuche sind wenn immer möglich in die Freizeit oder zumindest in Randstunden zu legen, so dass die Absenzen am Arbeitsplatz möglichst gering gehalten werden. Ist dies nicht möglich, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf freie Zeit für dringende private Termine, die man nicht in der Freizeit wahrnehmen kann. Im Monatslohn sind solche Absenzen grundsätzlich bezahlt. Ausnahmen kann es bei sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen geben.