Arbeitszeit
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur Sonntagsarbeit
Sonntagsarbeit ist nur erlaubt, wenn sie unentbehrlich ist und wenn die Arbeitnehmer damit einverstanden sind.
BGE 131 II 200: Für die behördliche Bewilligung von Sonntagsarbeit ist das Einverständnis des Arbeitnehmers nicht erforderlich. Das Einverständnis des Arbeitnehmers ist jedoch nötig, wenn ihn der Arbeitgeber tatsächlich zu Sonntagsarbeit heranziehen will.