Die Kantone sind von Gesetzes wegen verpflichtet, für Hausangestellte sogenannte Normalarbeitsverträge (NAV) zu erlassen. welche die Arbeitsbedingungen der betreffenden Arbeitnehmenden regeln. NAV-Bestimmungen haben die gleichen Wirkungen wie gesetzliche Vorschriften. Allerdings ist es erlaubt, etwas anderes zu vereinbaren, solange zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht verletzt werden. Wird keine abweichende Regelung getroffen, ist der NAV anwendbar, selbst wenn er den Parteien nicht bekannt ist.