Konflikte am Arbeitsplatz
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheide zur sexuellen Belästigung
Wer sexuell belästigt wurde, kann unter Umständen vom Arbeitgeber eine Entschädigung, in schweren Fällen auch eine Genugtuung fordern.
BGE 126 III 395: Sexistische Sprüche sowie anzügliche und peinliche Bemerkungen fallen unter den Begriff der sexuellen Belästigung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes.