Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung für alle Auslagen, die bei der Arbeit notwendigerweise entstehen, z. B Telefonspesen, vorgeschriebene Schutzkleidung, obligatorische Weiterbildung. Bei Arbeit an einem auswärtigen Arbeitsplatz, ist eine Entschädigung für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung geschuldet. Für den normalen Arbeitsweg des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber nichts bezahlen.