Lohn
Rechtsratgeber
GrundlageSpesen im Arbeitsverhältnis
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung für alle Spesen, die bei der Arbeit notwendigerweise entstehen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entschädigung für alle Auslagen, die bei der Arbeit notwendigerweise entstehen, z.B Telefonspesen, vorgeschriebene Schutzkleidung, obligatorische Weiterbildung. Bei Arbeit an einem auswärtigen Arbeitsplatz, ist eine Entschädigung für Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung geschuldet. Für den normalen Arbeitsweg des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber nichts bezahlen.