Eheprobleme
Rechtsratgeber
GrundlageHäusliche Gewalt in der Ehe
Schutz gegen häusliche Gewalt bieten kantonale Polizei- und Gewaltschutzgesetze, das Opferhilfegesetz, das Strafgesetzbuch und das ZGB u.a. mit der sofortigen Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung.
Unter häuslicher Gewalt versteht man physische, psychische oder sexuelle Gewalt innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten Beziehung, gegenüber Kindern oder anderen involvierten Personen. Sie geschieht zu Hause und im «sozialen Nahraum» (Telefon, Arbeitsplatz etc.).