Während der Ehe
Rechtsratgeber
GrundlageTaschengeld in der Ehe
Zum gebührenden Unterhalt der Familie gehört auch ein Taschengeld für beide Eheleute.
Zum gebührenden Unterhalt der Familie, für den ein Ehepaar gemeinsam sorgen muss, gehört auch ein Taschengeld für beide Eheleute. Dessen Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Ehepaars. In bescheidenen Verhältnissen sind es etwa 100 Franken pro Monat und pro Person.