Trennung und gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft
Rechtsratgeber
GrundlageTrennung von eingetragenen Paaren
Vor der endgültigen Auflösung der Partnerschaft kann das Zusammenleben aufgehoben werden. Dies kann einvernehmlich oder mit Hilfe des Gerichts erfolgen.
Eingetragene Partnerinnen oder Partner haben jederzeit das Recht, getrennte Wohnsitze zu begründen. Aus wichtigen Gründen ist eine Partnerin oder ein Partner auch gegen den Willen der andern Seite berechtigt, das Zusammenleben zu beenden. Als wichtiger Grund gilt auch die Erklärung der trennungswilligen Partei, sie wolle die endgültige Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erwirken.