Eingetragene Partnerinnen oder Partner haben jederzeit das Recht, getrennte Wohnsitze zu begründen. Aus wichtigen Gründen ist eine Partnerin oder ein Partner auch gegen den Willen der andern Seite berechtigt, das Zusammenleben zu beenden. Als wichtiger Grund gilt auch die Erklärung der trennungswilligen Partei, sie wolle die endgültige Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erwirken.