Das Erbe teilen
Rechtsratgeber
GrundlageNachlassberechnung, wenn Erblasser verheiratet war
Hinterlässt die verstorbenen Person einen Ehegatten, muss zuerst die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte (güterrechtliche Auseinandersetzung) vorgenommen werden (nicht aber bei Gütertrennung).
Hinterlässt die verstorbene Person einen Ehemann oder eine Ehefrau, fällt nicht das gesamte Vermögen der Eheleute in den Nachlass. Denn um den Nachlass eines verheirateten Erblassers zu bestimmen, muss zuerst die sogenannte güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt werden.