Wenn eine Frau mit einem Mann verheiratet ist und ein Kind bekommt, gilt laut Zivilgesetzbuch ihr Ehemann automatisch als Vater. Dies auch dann, wenn ein Paar erst zwei Tage vor der Geburt geheiratet hat und alle Beteiligten wissen, dass der Ehemann nicht der biologische Vater sein kann. Und das gilt umgekehrt auch, wenn das Paar schon lange getrennt lebt, aber im Zeitpunkt der Geburt noch nicht geschieden ist.