Das Scheidungsverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageMit der Scheidung nicht einverstanden
Die scheidungsunwillige Ehepartei kann die Scheidung maximal zwei Jahren verhindern, gerechnet ab dem Trennungszeitpunkt. Danach ist die Scheidungsklage möglich.
Wollen beide Eheleute die Scheidung, müssen sie keine Trennungsfrist abwarten. Gegen den Willen einer Seite ist die sofortige Scheidung nicht möglich. Warum die Ehefrau, der Ehemann die Scheidung ablehnt, spielt keine Rolle. Seine ablehnende Haltung muss man nicht begründen.