Seit dem 1. Juli 2014 behalten geschiedene Eltern in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen dem Gericht aber beantragen, dass sie die gemeinsame Sorge auch nach ihrer Scheidung weiterführen wollen. Ausserdem müssen sie darlegen, wo die Kinder wohnen (= Obhut) und wie das Betreuungskonzept aussieht (Betreuungsanteile oder Kontakt- bzw. Besuchsrecht). Dabei sind verschiedene Betreuungsmodelle möglich. Einen Mustertext finden Sie hier.