Für die gerichtliche Regelung des Getrenntlebens brauchen Eheleute nicht unbedingt eine Anwältin. Das Eheschutzverfahren ist in der Regel mündlich. Sie müssen also keine aufwändigen Rechtsschriften verfassen. Auch für Ihre private Trennungsvereinbarung müssen Sie nicht zwingend einen Anwalt beiziehen.