Frage: Meine Frau will sich von mir trennen. Sie möchte mit den Kindern in meinem Haus bleiben. Nun habe ich gehört, dass dem Eigentümer in einem solchen Fall eine Entschädigung zusteht. Häuser wie meines werden hier für etwa 2000 Franken vermietet. Kann ich diesen Betrag von den Alimenten abziehen?