Im Idealfall können sich die Eheleute selber einigen, wer wann aus der ehelichen Wohnung auszieht und was jede Seite vom Hausrat mitnimmt. Im Streitfall kann nur das Gericht einen verbindlichen Entscheid fällen. Keine Ehepartei darf also eigenmächtig die andere einfach aus der Wohnung weisen.