Die Trennung regeln
Rechtsratgeber
GrundlageZuteilung der ehelichen Wohnung bei Trennung
Die eheliche Wohnung / das eheliche das Haus wird bei der Trennung demjenigen Ehepartner zugeteilt, der ein gewichtigeres Interesse am Verbleib hat.
Im Idealfall können sich die Eheleute selber einigen, wer wann aus der ehelichen Wohnung auszieht und was jede Seite vom Hausrat mitnimmt. Im Streitfall kann nur das Gericht einen verbindlichen Entscheid fällen. Keine Ehepartei darf also eigenmächtig die andere einfach aus der Wohnung weisen.