Zahlt Ihr Ehemann / Ihre Ehefrau die Kinder- und/oder Ehegattenalimente nicht, nur teilweise oder immer wieder verspätet, können Sie bei Ihrer Wohngemeinde ein Gesuch um Inkassohilfe stellen. Sind die kantonalen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Kinderalimente auch bevorschusst. Details dazu sowie weitere Inkassomassnahmen finden Sie im Merkblatt "Nicht bezahlte Alimente eintreiben".