BGE 2C_153/2014 vom 4.9.2014: Die Steuerpflichtigen haben ein Dachgeschoss zu einem Schlafzimmer ausgebaut. Sie haben die Planungs- und Umbaukosten als Unterhaltskosten geltend gemacht. Da sie das Dachgeschoss mit einer Wärmedämmung nutzbar gemacht haben, argumentierten sie, es handle sich um energiesparende und umweltschonende Massnahmen, welche abzugsfähig seien. Gemäss Steueramt und Bundesgericht handelt sich steuerlich jedoch um einen (Teil-)Neubau, welcher steuerlich nicht abzugsfähig ist.