Oft möchten Eltern ihre Kinder und deren Ehepartner oder die eingetragene Partnerin beim Kauf von Wohneigentum finanziell unterstützen. Dies kann beispielsweise in Form einer Schenkung an beide erfolgen. Die Schenkung an die eigenen Nachkommen ist meistens steuerbefreit. Der Schwiegersohn oder die eingetragene Partnerin der Tochter gelten jedoch als Nichtverwandte. Das hat zur Folge, dass die meisten Kantone hohe Schenkungssteuern erheben.