Steuerverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageSteuererlass
In besonderen Härtefällen können Steuerbehörden offene Steuern erlassen.
Steuererlass bedeutet, dass die Steuerbehörden auf einen rechtskräftigen Steueranspruch verzichten. Steuerpflichtigen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können die Steuern ganz oder teilweise erlassen werden. Einen Steuererlass erhält man etwa, wenn die Bezahlung der gesamten Steuerschuld zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Steuerpflichtigen führen würde.