Grundsätzlich sind die Steuern aufgrund der provisorischen Steuerrechnung in den meisten Kantonen bis zum 30. September zu zahlen. Für Zahlungen, die Sie vor diesem Termin leisten, erhalten Sie in den meisten Kantonen einen Ausgleichszins oder Vergütungszins. Für Steuerbeträge, die Sie nach diesem Termin überweisen, zahlen Sie dem Steueramt einen Zins.