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Rechtsratgeber
GrundlagePferdekauf: Kauf auf Probe vereinbaren
Bei Pferden ist der «Kauf auf Probe» verbreitet. Der Käufer kann nach einer vereinbarten Probezeit entscheiden, ob er das Pferd wirklich kaufen will oder nicht.
Im Pferde- beziehungsweise Tierhandel ist der «Kauf auf Probe» verbreitet. Der Käufer bekommt das Tier während einer vertraglich vereinbarten Probezeit überlassen und kann ausprobieren, ob er sich mit dem Pferd versteht und ob sich das Pferd in der neuen Umgebung zurecht findet. Der Käufer kann das Pferd innerhalb dieser Zeit jederzeit ohne Begründung zurückgeben. Eigentümer während der Probezeit bleibt der Verkäufer.