Im Pferde- beziehungsweise Tierhandel ist der «Kauf auf Probe» verbreitet. Der Käufer bekommt das Tier während einer vertraglich vereinbarten Probezeit überlassen und kann ausprobieren, ob er sich mit dem Pferd versteht und ob sich das Pferd in der neuen Umgebung zurecht findet. Der Käufer kann das Pferd innerhalb dieser Zeit jederzeit ohne Begründung zurückgeben. Eigentümer während der Probezeit bleibt der Verkäufer.