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GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zur Zustellungsfiktion bei eingeschriebenen Briefen
Wann gilt ein Einschreiben als zugestellt? Diese Frage hat das Bundesgericht entschieden.
BGE 4A_293/2016 vom 13.12.2016: Bei Kündigungen gilt die so genannte absolute Empfangstheorie. Eine Kündigung gilt demnach als zugestellt, sobald sie in den Machtbereich des Adressaten gelangt. Das heisst: Am ersten Tag, an dem der Adressat die Sendung gemäss Abholungseinladung am Postschalter abholen kann. Der Adressat kann die Abholungseinladung also nicht einfach ignorieren.