Beim Werkvertrag muss der Handwerker oder «Unternehmer» nicht bloss tätig werden, sondern er schuldet ein bestimmtes Ergebnis, das «Werk». Das Auto muss nach der Reparatur wieder fahren - soweit dies technisch möglich ist, das bestellte Möbel muss den vereinbarten Massen entsprechen, die Wohnung muss nach der Arbeit des Putzinstituts sauber sein.