Ferienwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageMangelhafte Ferienwohnung: Muss der Vermieter das Hotel zahlen?
Bei schwerwiegenden Mängeln in der Ferienwohnung kann der Mieter abreisen oder auf Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen. Aber das ist in der Praxis heikel.
Einen schwerwiegenden Mangel in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus in der Schweiz muss man nicht akzeptieren. Dazu drei Beispiele: