Im Todesfall
Rechtsratgeber
GrundlageBestattung: Das Recht auf Todesfürsorge
Macht der Verstorbene keine Vorgaben für die Art seiner Bestattung und wer dazu eingeladen werden soll, wird dies von den Angehörigen bestimmt.
Hat die verstorbene Person Anordnungen für den Todesfall hinterlassen, werden sich die Angehörigen an die darin aufgeführten Wünsche halten. Möglicherweise hat der Verstorbene auch schon einen Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen gemacht, dann wird darin alles wesentliche festgehalten sein.