Gemeinden
Rechtsratgeber
GrundlageAn- und Abmelden bei der Gemeinde
Wenn Sie umziehen oder ins Ausland verreisen, müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle an- bzw. abmelden. In Sachen An- und Abmeldemodalitäten weht allerdings der Kantönligeist.
Nach dem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde müssen Sie sich dort bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Je nach Kanton oder Gemeinde muss diese Anmeldung innert 8 bis 14 Tagen erfolgen – im Unterlassungsfall droht eine Busse.