Ordentliche Einbürgerung
Rechtsratgeber
GrundlageWohnsitzwechsel während des Einbürgerungsverfahrens
Ihr Einbürgerungsverfahren läuft und Sie wollen umziehen? Eventuell sollten Sie zuwarten, weil Ihre Gemeinde oder Ihr Kanton die Einbürgerung dann stoppt.
Wurde im Wohnsitzkanton oder der Wohnsitzgemeinde ein Einbürgerungsgesuch eingereicht und wurden die Einbürgerungsvoraussetzungen abschliessend überprüft, so bleibt nach einem Wegzug weiterhin dieser Kanton und diese Gemeinde für die Einbürgerung zuständig.