Arbeiten in der Schweiz
Rechtsratgeber
GrundlageKurze Engagements bis drei Monate und Meldeverfahren für EU/EFTA-Bürger
Möchte man als EU/EFTA-Bürger nur für eine kurze Zeit in der Schweiz arbeiten, so benötigt man keine Bewilligung. Um die Meldepflicht kommt man jedoch nicht herum.
Nur EU/EFTA-Staatsangehörige können Arbeitsverhältnisse von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres eingehen, ohne dass sie dafür eine Bewilligung benötigen. Die Aufnahme der Tätigkeit muss allerdings bei der kantonalen Behörde für Meldeverfahren gemeldet werden. Personen aus einem Drittstaat hingegen benötigen immer eine behördliche Genehmigung oder eine Bewilligung, wenn sie in der Schweiz eine kurzfristige, unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit ausüben möchten.