Familiennachzug
Rechtsratgeber
GrundlageNachzugsberechtigte Familienangehörige
Je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis man zum Familienangehörigen steht, der in der Schweiz lebt, hat man ein Nachzugsrecht und darf in die Schweiz kommen.
Je nach Verwandtschaftsverhältnis und Aufenthaltsrecht haben Staatsangehörige aus der EU/EFTA einen grossen Vorteil gegenüber Drittstaatsangehörigen, wenn sie ihre Familienangehörigen in die Schweiz nachziehen wollen.