Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageVerteidigung im Militärstrafprozess
In einer Voruntersuchung und einer vorläufigen Beweisaufnahme können Sie einen Anwalt beiziehen. Vor Gericht müssen Sie sich verteidigen lassen und haben Anspruch auf einen amtlichen Verteidiger.
Im Militär können Sie sich sowohl bei der Voruntersuchung wie der vorläufigen Beweisaufnahme verteidigen lassen (Einvernahmen vor Untersuchungsrichter/Militärpolizei). Kommt es zu einer Verhandlung vor Militärgericht, sind Sie verpflichtet, sich dort anwaltlich vertreten zu lassen.