Zivilschutz statt Militär
Rechtsratgeber
GrundlageZivilschutz - eine "nationale Schutzpflicht"
Werden Sie bei der Rekrutierung als "schutzdiensttauglich" erklärt, müssen Sie zu Gunsten des Gemeinwohls Zivilschutz leisten.
Wer Militär- oder Zivildienst leistet, erfüllt damit die allgemeine Wehrpflicht. Anders der Zivilschutz: Er ist zwar eine "nationale Schutzpflicht", zählt aber nicht zur Wehrpflicht. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind und weder Militär- noch Zivildienst leisten, sind schutzdienstpflichtig.