Wer Militär- oder Zivildienst leistet, erfüllt damit die allgemeine Wehrpflicht. Anders der Zivilschutz: Er ist zwar eine «nationale Schutzpflicht», zählt aber nicht zur Wehrpflicht. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind und weder Militär- noch Zivildienst leisten, sind schutzdienstpflichtig.