Als Hehlerin bzw. als Hehler gilt, wer die Wiedererlangung einer Sache, die dem Besitzer durch strafbare Handlung weggenommen wurde, erschwert oder verunmöglicht. Als Tatobjekt kommen primär Sachen – also körperliche Gegenstände – infrage, aber auch Geld, erschwindelte Grundstücke sowie unrechtmässig erlangte Datenträger.