Straftaten
Rechtsratgeber
GrundlageHehlerei
Seit bei Banken Kundendaten gestohlen und diese ausländischen Regierungen angeboten werden, ist die Hehlerei in aller Munde. Hehlerei liegt aber auch bei weit weniger brisanten Tatobjekten vor.
Als Hehlerin bzw. als Hehler gilt, wer die Wiedererlangung einer Sache, die dem Besitzer durch strafbare Handlung weggenommen wurde, erschwert oder verunmöglicht. Als Tatobjekt kommen primär Sachen – also körperliche Gegenstände – infrage, aber auch Geld, erschwindelte Grundstücke sowie unrechtmässig erlangte Datenträger.