Straftaten
Rechtsratgeber
GrundlageTätlichkeit
Als Tätlichkeiten gelten alle geringfügigen und folgenlosen Angriffe auf Körper und Gesundheit, die nicht den Grad einer Körperverletzung erreichen – z.B. eine Ohrfeige.
Als Tätlichkeiten gelten alle geringfügigen und folgenlosen Angriffe auf Körper und Gesundheit, die nicht den Grad einer Körperverletzung erreichen. Die typischste Tätlichkeit ist die Ohrfeige. Die Tätlichkeit muss beim Opfer nicht zu Schmerzen führen; es genügt das Verursachen eines deutlichen Missbehagens.