Strafuntersuchung
Rechtsratgeber
GrundlageKinder und Jugendliche in der Strafuntersuchung
Bei Strafverfahren gegen Kinder zwischen 10 und 18 Jahren gelten spezielle Regeln. Die Eltern dürfen Ihre Kinder im Strafverfahren verteidigen – allerdings sollten sie sich das vorher gut überlegen.
Ein Blick in die Tagespresse zeigt: Auch Kinder begehen Straftaten. Für solche Delikte bestraft werden können Kinder allerdings nur, wenn sie bei der Tatbegehung mindestens 10 Jahre alt waren. Bei Strafverfahren gegen Kinder zwischen 10 und 18 Jahren kommen besondere Regeln zur Anwendung.