Strassenverkehr

Administrativmassnahmen

Nachdem das Strafgericht eine Lenkerin oder einen Lenker wegen eines Verkehrsdelikts verurteilt hat, prüft die zuständige Verwaltungsbehörde - in der Regel das Strassenverkehrsamt - selbständig, ob zu Warnungs- oder Sicherungszwecken eine Massnahme (Verwarnung, Ausweisentzug) anzuordnen ist. Hier erfahren Sie, bei welchen Verkehrsdelikten welche Massnahmen drohen und was diese für die betroffenen Automobilisten bedeuten.