Ordnungsbussen für Verkehrsdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageBussenzettel – sofort oder per Post?
Die Polizei ist dafür verantwortlich und beweispflichtig, dass die Bussenzettel bei den Betroffenen ankommen. Wenn Sie plötzlich einen Gerichtstermin erhalten, müssen Sie sofort reagieren.
Bei einer Verkehrskontrolle können Sie die Busse gleich an Ort und Stelle begleichen. Im Gegenzug erhalten Sie eine Quittung, welche Angaben zu Polizei, Datum und Widerhandlung sowie den Bussenbetrag enthält. Wenn Sie die Ordnungsbusse nicht sofort bezahlen können oder wollen, erhalten Sie ein Formular mit Einzahlungsschein. Das Formular enthält – nebst den erwähnten Angaben – den Hinweis, dass bei Nichtbezahlen der Busse innert 30 Tagen das ordentliche Verfahren eingeleitet wird.