Abstand im Strassenverkehr
Rechtsratgeber
GrundlageAbstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
Als Faustregel für den genügenden Abstand gilt der halbe Tachoabstand. Doch diese Regel gilt nicht ausnahmslos.
Als Faustregel für den genügenden Abstand gilt der halbe Tachoabstand: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern darf nicht kürzer sein als die Hälfte der eigenen Geschwindigkeit in Stundenkilometern. Sind Sie also ausserorts mit den erlaubten 80 km/h unterwegs, dürfen Sie nicht näher als 40 Meter zum nächsten Wagen aufschliessen.