Als Faustregel für den genügenden Abstand gilt der halbe Tachoabstand: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern darf nicht kürzer sein als die Hälfte der eigenen Geschwindigkeit in Stundenkilometern. Sind Sie also ausserorts mit den erlaubten 80 km/h unterwegs, dürfen Sie nicht näher als 40 Meter zum nächsten Wagen aufschliessen.