BGE 1C_303/2007 vom 15.05.2008: Das Ende der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird mit dem entsprechenden Signal "Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell" angezeigt. Es steht in der Regel dort, wo beide Strassenseiten nicht mehr dicht bebaut sind. Erfahrungsgemäss und wegen der zunehmenden Zersiedelung gibt es Ortschaften, wo die Signale weit vor dem Dorfeingang bzw. nach dem Dorfausgang postiert sind. Die wichtigste Grundregel in diesem Zusammenhang ist, dass die Signale zwingend zu beachten sind. Nicht einmal dann, wenn sich jemand wegen einem Abstecher innerhalb des 50er-Bereichs nicht mehr an Tempo 50 erinnern kann, lässt das Bundesgericht Gnade walten. Im Gegenteil: Nur in ganz aussergewöhnlichen Situationen könne sich ein Automobilist einfach auf die Siedlungsdichte verlassen, denn auch nach einer Fahrtunterbrechung müsse von einem sorgfältigen Lenker erwartet werden, dass er sich vor der Weiterfahrt vergewissere, in welchem Signalisationsbereich er sich befinde.