Zwar enthält der Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) keine Adressangaben mehr, doch melden müssen Sie Änderungen nach wie vor - und zwar innert 14 Tagen. Die Meldepflicht betrifft die neue Adresse, aber auch jede andere Tatsache, die den Ersatz des FAK zur Folge hat - etwa die Änderung des Namens oder Heimatorts.