Als Grundgedanke hinter allen Bestimmungen der IV steht die Maxime: «Eingliederung vor Rente». Die IV-Behörden prüfen immer zuerst, ob von Invalidität Betroffene durch verschiedene Massnahmen wieder ins Erwerbsleben integriert werden können. Nur wenn dies nicht möglich ist oder nicht gelingt, wird der Rentenanspruch überhaupt erst überprüft.