BGE 134 I 105: Ein 17-jähriger querschnittgelähmter Jugendlicher, Kind geschiedener Eltern, hat gegenüber der Invalidenversicherung Anspruch auf einen behinderungsgerechten Ausbau beider elterlicher Wohnhäuser. Das Bundesgericht anerkennt in diesem Urteil, dass der behinderte Jugendliche Anspruch auf regelmässigen Kontakt mit beiden Elternteilen habe. Allerdings soll der Umbau am Wohnort des Vaters in einfachster Ausführung erfolgen.