Die Grundversicherung übernimmt seit dem 1. Juli 2022 auch nicht ärztliche psychotherapeutische Leistungen. Seither gilt das Anordnungsmodell. Neu dürfen auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten direkt über die Grundversicherung abrechnen, sofern sie dafür zugelassen sind. Voraussetzung ist eine Anordnung eines Arztes. Es darf aber nicht jeder Arzt diese Anordnung machen, er muss über einen bestimmten Facharzttitel verfügen. Das heisst, es kann sein, dass der Hausarzt nicht dazu berechtigt ist, weil ihm der geforderte Facharzttitel fehlt.