Kosten der Grundversicherung
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Thema Verzugszinsen bei Verzug der Kostenbeteiligung bei der Krankenkassen
Ob bei ausstehenden Kostenbeteiligungen an die Krankenkasse Verzugszinsen geschuldet sind, hat das Bundesgericht entschieden.
BGE K 40/05 vom 12.01.2006: Auf ausstehende Kostenbeteiligungen der obligatorischen Krankenkasse sind keine Verzugszinsen geschuldet.